Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil. Sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Bestellers / Kunden. Abweichungen, Ergänzungen und besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller / Kunden, auch wenn bei zukünftigen Abschlüssen nicht unmittelbar auf unsere AGB’s hingewiesen wird.
I. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe.
§ 1 Angebot / Angebotsunterlagen
1. Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.
2. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller / Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in unseren Angebotsunter-lagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern haftbar gemacht werden dürfen. Wir behalten uns das Recht vor, auch nach wirksamen Vertragsab-schluss technische Änderungen vorzunehmen, soweit durch diese Änderungen keine Verschlechterungen der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit oder Preis auftreten.
4. Wird ein schriftlicher Vertrag nachträglich wieder aufgelöst, so werden die geleisteten Auftrags-, Planungs- und Entwurfarbeiten dem Besteller / Kunden nach den aktuellen Bestimmungen der HOAI in Rechnung gestellt.
§ 2 Lieferzeit / Termine
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus, insbesondere müssen alle vom Besteller / Kunden zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben vorliegen.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegen-stand die Werkstatt / den Standort verlassen hat, oder die Liefer- und Versandbereitschaft dem Besteller / Kunden angezeigt wurde.
3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers / Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4. Kommt der Besteller / Kunde in Annahme- oder Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung zu setzen, dass wir nach Fristablauf die Leistung ablehnen. Nach Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Schadenersatz beträgt bei Warenlieferungen 20 % des Kaufpreises, bei Sonderanfertigungen und Bauleistungen 40 % des verein-barten Werklohns.
5. Sofern die Voraussetzungen des Abs. 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller / Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Abnahmeverzug geraten ist.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Standort, ausschließlich Verpackung, diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder –Erhöhungen z.B. aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisveränderungen eintreten. Materialpreiserhöhungen werden auf Verlangen nachgewiesen.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen, sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlich geltenden Höhe berechnet und gesondert in der Rechnung ausgewiesen.
3. Ein Skontoabzug bedarf der gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
4. Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug bis zu dem in der Rechnung genannten Datum zahlbar und fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ab dem 1. Tag des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
5. Bei Annahme einer Bestellung und / oder bei Auftragsbestätigung setzen wir entsprechende Bonität des Bestellers / Kunden voraus. Sofern nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der Vermögenslage des Bestellers / Kunden offenkundig wird, sind wir berechtigt vor Auslieferung bestellter Ware oder vor Aufnahme handwerklicher Tätigkeit rückgrifffreie Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Kaufpreises bzw. in Höhe von 90 % des vereinbarten Werklohnes zu verlangen.
6. Bei Aufträgen, deren Art und Umfang eine Ausführungszeit von länger als einem Monat beinhaltet, sind wir berechtigt, je nach Baufortschritt Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Wertes vom Besteller / Kunden anzufordern. Abschlagsanforderungen sind sofort fällig. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von > T€ 10 sind wir unabhängig von dem Recht zur Anforderung von Abschlagszahlungen berechtigt, Anzahlungen von bis zu 40 % des Auftragswertes zu verlangen.
7. Aufrechnungsansprüche stehen dem Besteller / Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt und/oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Gerichtsstand / Erfüllungsort / Allgemeines
1. Gerichtsstand für beide Parteien ist Fürstenfeldbruck. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller / Kunde seinen Geschäftssitz im Ausland hat. Wir sind berechtigt, den Besteller / Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
3. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB’s wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
II. Verkaufsbedingungen
§ 1 Gefahrübergang / Verpackungskosten
1. Sofern nicht anderes vereinbart, gilt Lieferung „ab Standort“. Verpackungs-material wird nicht zurückgenommen.
2. Auf Wunsch des Bestellers / Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung auf dessen Kosten eindecken.
§ 2 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers / Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Eine Mängelanzeige hat spätestens 10 Tage nach Lieferung in schriftlicher Form vorzuliegen. Nach Feststellen eines Mangels darf die Anlage nicht mehr genutzt werden.
2. Bei einem berechtigten Mangel kann der Besteller / Kunde nur Nacherfüllung verlangen, wobei uns die Wahl (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) vorbehalten bleibt.
3. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Besteller / Kunde berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Soweit dem Liefergegenstand eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers / Kunden sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung berechtigt. Der Erlös ist abzüglich der Verwertungskosten auf die Verbindlichkeit anzurechnen.
2. Der Besteller / Kunde hat die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln.
3. Bei Pfändungen und/oder Eingriffen Dritter, hat uns der Besteller / Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können. Der Besteller / Kunde haftet neben dem Dritten für die Kosten der Rechtsver-folgung.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Besteller / Kunde nicht berechtigt, von uns gelieferte Ware zu veräußern oder an Dritte zu überlassen. Ebenso sind Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen untersagt.
III. Leistungs- und Reparaturbedingungen
§ 1 Allgemeines
Neben den in diesen AGB’s vereinbarten Bedingungen gelten bei Arbeiten an Bauwerken die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie die einschlägigen DIN-Normen.
§ 2 Termine
Vereinbarte Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Der Besteller / Kunde hat nur dann Ansprüche nach den Bestimmungen der VOB, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt wurde.
§ 3 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material zwei Jahre. Für Bauleistungen beträgt die Frist ebenfalls zwei Jahre.
2. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch höhere Gewalt.
3. Wir haften für Schäden an Gegenständen des Besteller / Kunden soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Wir sind zunächst zur Instandsetzung verpflichtet. Bei unverhältnismäßigem Aufwand sind wir berechtigt den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit sind weitergehende Haftungsansprüche ausgeschlossen.
§ 4 Pfandrecht
Uns steht wegen unserer Forderungen aus Aufträgen des Bestellers / Kunden ein Pfandrecht an den aufgrund von Aufträgen in unseren Besitz gelangten Gegenstände des Bestellers / Kunden zu. Dieses Pfandrecht können wir auch auf andere Forderungen gegen den Besteller / Kunden anwenden. Wird ein Pfandgegenstand nicht innerhalb vier Wochen nach Aufforderung ausgelöst, sind wir zur Berechnung von Lagergeld berechtigt. Wir sind zum Verkauf des Pfandgegenstands und zur Verrechnung des Erlöses berechtigt, wenn ein Pfandgegenstand nicht innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Aufforderung ausgelöst wird.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und eingebauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen gegen den Besteller / Kunden vor. Wenn Zahlungsverzug vorliegt, können wir vom Besteller / Kunden den Ausbau unserer Sachen verlangen, um in deren Besitz zu gelangen.
Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand:Februar 2012) verlieren alle bisherigen AGB’s ihre Gültigkeit.
Der Besteller / Kunde erkennt mit Auftragserteilung die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt an.